Branchennews | Tags: Berlin, Miete, Mieterhöhung, Mietsteigerung

Luxus Wohnen: Mietsteigerungen von 14 Prozent und mehr

Mieten steigen um 14 Prozent und mehr – die Mieterstruktur einer gut funktionierenden Stadt wie Berlin wird durch überproportionale Preistreiberei mutwillig zerstört.

Blick auf das U-Bahn Viadukt an der Warschauer Strasse in Friedrichshain
Die Miete in Berlin stieg zuletzt um bis zu 14 Prozent - © Foto: lassedesignen

Berlin-Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg vom Mietenanstieg besonders betroffen

Hauptstadt Berlin: Ein Magnet für Menschen aus Nah und Fern – alle wollen sie nach Berlin. Und sie kommen auch, was der Hauptstadt starke Zuzugsraten beschert. Noch Ende 2013 waren in Berlin rund 3,5 Millionen Einwohner registriert – das sind runde 50.000 mehr als noch ein Jahr zuvor.

Wie teuer ist Berlin?

Das dies Folgen für die Mietpreise in der Stadt hat, ist klar. So sind auch im vergangenen Jahr die Mietpreise für neu vermieteten Wohnraum um durchschnittlich 14 Prozent gestiegen. So lag im ersten Quartal dieses Jahres die Durchschnittsmiete für Berlin bei sage und schreibe 9,60 Euro pro Quadratmeter. Da macht Berlin keinen Unterschied mehr zu anderen Großstädten des Landes. In Prozent ausgedrückt heißt dies auch: Berlin liegt ganze 39 Prozent über dem deutschen Durchschnitt von 6,90 pro Quadratmeter. Damit einher gehend, steigt natürlich auch die zu Mietbeginn zu hinterlegende Mietkaution, eine weitere finanzielle Belastung.

Wer innerhalb des S-Bahn Ringes wohnen möchte, bekommt nichts mehr unter 6,50 nettokalt. Nach Mitte hin werden es stolze 13,20 Euro pro Quadratmeter, in Kreuzberg sind es immer noch 11,20 Euro pro Quadratmeter. Das sind alles reale Ergebnisse einer stark gewachsenen Zuzugsquote und der damit verbundenen hohen Nachfrage an Wohnraum. Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Mitte sind somit vermeidliche Sieger in der Mietensteigerung: 16-20 Prozent mehr wird hier verlangt, als noch vor einem Jahr.

Was kann man gegen die Mieterhöhung tun?

Nach Einschätzung des Berliner Mietervereins müssen wir in Berlin auch in Zukunft mit weiter steigenden Mieten rechnen. Daher ist die Mietpreisbremse elementar wichtig, um den sozialen Zusammenhalt der Stadt zu unterstützen. Die Mietpreisbremse soll ab 2015 gelten und besagt, dass der Mietpreis bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf. Zudem sollen die Maklerprovisionen nicht mehr vom Mieter, sondern vom Vermieter getragen werden. Leider ist die Sache nur nicht ganz zu Ende gedacht, denn wenn diese Regelungen so Realität werden, dann werden Vermieter zukünftig massiv mehr Staffelmietverträge vorgeben, denn mit diesen kann die Miethöhe dann künstlich umgangen werden. Zudem fehlt leider wieder der Bestandsschutz, also der Schutz für die Menschen, die eben nicht neu anmieten, sondern in der bisherigen Wohnung bleiben möchten.

Lediglich der Milieuschutz mit seiner neuen Erhaltungsverordnung kann dem allgemeinen Trend der Luxussanierungen entgegenwirken. Sie wäre ein wirksamer Baustein, die Mietpreisentwicklung in Berlin etwas abzudämpfen. Der große Durchbruch jedoch ist mit keiner der anstehenden Maßnahmen zu erwarten. Die Verdrängung, auch Gentrifizierung genannt, wird leider weiter voranschreiten und einkommensschwächere Menschen werden an den Rand der Stadt verdrängt. Das Ende vom Lied wird dann eine Innenstadt sein, die all das verliert, was Berlin ausmacht – das schräge Leben hier und die urigen Berliner, die bereits jetzt nach Möglichkeit die völlig touristischen Kieze verlassen.

Von | 15. April, 2014

 

 

 

 

29-06-2012

Förderungen für Photovoltaik-Anlagen

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt und sinkt: In vielen Fällen bleibt Photovoltaik aber weiterhin lohnend. Grund: Der Preisverfall bei den Modulen und der Eigenverbrauch des billigen Sonnenstroms.

von Frank Kemter
Photovoltaik-Förderung, Einspeisevergütung, Erneuerbare-Energien-Gesetz
Photovoltaik-Förderung: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach bleibt weiter lukrativ, obwohl die Einspeisevergütung sinkt. Foto: BSW-Solar/SunTechnics

Die Erzeugung von Solarstrom wird mittels Einspeisevergütung seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 gefördert. Dieses besagt, dass jedem, der eine Solaranlage installiert, 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme ein fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber zu zahlen ist. Für neu errichtete Anlagen sinkt der Vergütungssatz allerdings regelmäßig. Im April 2012 gab es einen größeren Schnitt: Neben einer drastischen Absenkung der Vergütung sind die Netzbetreiber nur noch verpflichtet, 80 Prozent des von kleinen Dachanlagen erzeugten Solarstroms zu einem festen Vergütungssatz abzunehmen. Den Rest muss der Erzeuger selbst verbrauchen oder anderweitig vermarkten.

Keine Zusatzvergütung für selbst verbrauchten Solarstrom

Die Regelung, wonach es auch für selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung bis zu 12,43 Cent gibt, wird für neu errichtete Anlagen ersatzlos gestrichen. Trotz der drastischen Vergütungskürzungen in relativ kurzer Zeit - innerhalb von knapp zweieinhalb Jahren haben sich die Vergütungssätze mehr als halbiert - kann sich Photovoltaik auch weiterhin lohnen. Das liegt zum einen daran, dass die Preise für Photovoltaikmodule in den vergangenen Jahren drastisch gesunken sind. Zum anderen lohnt sich damit auch der Eigenverbrauch von Solarstrom. Denn der zugekaufte Strom vom Versorger ist in der Regel deutlich teurer als der selbst erzeugte.

Einspeisevergütung sinkt monatlich für neu installierte Anlagen

Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage installierte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Für kleinere Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gingen, liegt die Förderung im April 2012 nur noch bei ungefähr einem Drittel des ursprünglichen Satzes, bei 19,5 Cent je Kilowattstunde. Für größere Anlagen über zehn Kilowattstunden Leistung ist die Förderung noch geringer. Eine wichtige Neuregelung: Künftig wird der Vergütungssatz nicht mehr ein oder zwei Mal jährlich, sondern monatlich um (mindestens) ein Prozent abgesenkt. Dabei gilt: Je mehr neue Anlagen installiert werden, desto stärker sinkt der Vergütungssatz.

Probleme mit Photovoltaik-Erfolg

Der enorme Erfolg der Photovoltaik in den vergangenen Jahren hat auch Probleme mit sich gebracht: Die Einspeisevergütung zahlt nicht der Staat, sondern der Netzbetreiber. Der wiederum gibt diese Kosten an alle Stromkunden weiter, mit der Folge, dass Strom für alle teurer ist, als er es ohne Solarstrom wäre. Solange es sich für jeden nur um kleinere Summen handelte, wurde das hingenommen. Doch in den vergangenen Jahren wurden viel mehr Solarmodule verbaut, als ursprünglich prognostiziert. Schon jetzt kostet jede Kilowattstunde Strom rund 3,5 Cent mehr als sie ohne die Förderung für erneuerbare Energien kosten würde. Aufgrund der nun deutlich niedrigeren Einspeisevergütung werden sich weitere Verteuerungen jedoch in einem geringeren Rahmen halten. Dennoch hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Einspeisevergütung ersatzlos gestrichen wird, sobald deutschlandweit eine Gesamtkapazität von 52 Gigawatt erreicht ist. Da alleine seit 2010 der überwiegende Teil der derzeit schon existierenden 28 Gigawatt (Sommer 2012) installiert wurde, wird es wohl nur noch wenige Jahre dauern, bis die festgelegte Obergrenze erreicht ist.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Solarstrom

Wie viel Einspeisevergütung erhält man? (Beispiel: 5 KWp-Anlage, die jährlich 4.500 KWh erzeugt)
 

Jahr Vergütung je KW Vergütung pro Jahr Vergütung in 20 Jahren
2007 49,21 Cent 2.214,45 Euro 44.289,00 Euro
2008 46,75 Cent 2.103,75 Euro 42.075,00 Euro
2009 43,01 Cent 1.935,45 Euro 38.709,00 Euro
01/2010 - 06/2010 39,14 Cent 1.761,30 Euro 35.226,00 Euro
07/2010 - 09/2010 34,05 Cent 1.532,25 Euro 30.645,00 Euro
ab 10/2010 33,03 Cent 1.486,35 Euro 29.727,00 Euro
2011 28,74 Cent 1.293,30 Euro 25.866,00 Euro
01/2012 - 03/2012 24,43 Cent 1.099,35 Euro 21.987,00 Euro
seit 04/2012 19,50 Cent* 702,00 Euro** 14.040,00 Euro**
seit 05/2012 variabel***    

 

* für Dachanlagen mit bis zu 10 KW Nennleistung

** Vergütung für 80 Prozent des erzeugten Stroms. Weitere Einsparung durch Eigenverbrauch.

*** bei einem Zubau, der größer als der jährliche Zielkorridor (2.500 bis 3.500 Megawatt) ist, ist die Degression höher als ein Prozent. Die maximale Degression von 2,8 Prozent gilt dann, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden.

29-06-2012
vv

Welche Folgen hat der Immobilienverkauf für die bestehende Finanzierung?                           30. Mai 2012

In der Regel haben Eigenheimbesitzer ihre Immobilie über ein Baudarlehen finanziert. Die persönliche Planung der Eigentümer sieht dann auch meist vor, die Immobilie mindestens so lange zu behalten, bis das Darlehen abbezahlt ist. So können sie zum Beispiel im Alter mietfrei wohnen.

Wenn sich die Lebenssituation aber ändert und die Immobilie aufgrund einer Scheidung oder finanzieller Probleme bereits wieder verkauft werden soll, bevor sie schuldenfrei ist, muss geklärt werden, was mit der bestehenden Finanzierung passieren soll. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags

Erfolgt der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf bevor die Immobilie lastenfrei ist, kann der Darlehensnehmer grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht ausüben. Im Falle der vorzeitigen Kündigung der Immobilienfinanzierung wird die finanzierende Bank jedoch in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer verlangen, um den entstandenen Zinsverlust auszugleichen. Je nach Darlehenshöhe und Restlaufzeit der Finanzierung kann dies teuer werden. Faustregel: Je höher die Restlaufzeit und/oder je niedriger das aktuelle Zinsniveau, desto höher die Vorfälligkeitsentschädigung. Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen und die bestehende Finanzierung kündigen möchten, sollten im Vorwege die voraussichtliche Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen und dann entscheiden, ob es vorteilhaft ist, auf eine andere Weise mit der Restschuld zu verfahren.

Übertragung des Baudarlehens auf einen anderen Immobilienkauf

Für den Fall, dass die Eigentümer planen, nach dem Immobilienverkauf eine andere Immobilie zu erwerben, können sie mit der finanzierenden Bank eine Übertragung des Baudarlehens auf die neue Immobilie vereinbaren. Selbst wenn die neue Immobilie günstiger ist und nicht das komplette Darlehen benötigt wird, lässt sich auf diese Weise ein Teil der Vorfälligkeitsentschädigung einsparen.

Finanzierungsübernahme durch den Käufer

Alternativ könnte der Eigentümer mit dem Käufer seiner Immobilie besprechen, ob dieser an einer Übernahme des bestehenden Darlehensvertrages interessiert ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Zustimmung der finanzierenden Bank, die diese nur vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung des Käufers erteilen wird. Diese Variante ist für den Käufer allerdings nur vorteilhaft, wenn die aktuellen Marktkonditionen für ein vergleichbares Baudarlehen deutlich schlechter sind als die Konditionen des bestehenden Finanzierungsvertrages.